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A0089 Nachlassangelegenheiten (1555-1816)

Ein Konkordat mit der Stadt Freiburg von 1517 berechtigte die Universität, beim Tod eines Universitätsangehörigen das Nachlassinventar zu erstellen und die Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Von dem durch den Notar oder Syndikus im Auftrag der Universität erstellten Inventar erhielt der Rat ein Exemplar. Waren die Erben nur zum Teil oder überhaupt nicht Angehörige der Universität, so wurde zwar das Inventar von der Universität erstellt, die Verwaltung und Übergabe der Erbschaftsmasse an die Erben erfolgte jedoch durch den Stadtrat. Oft waren Professoren als Vögte über unmündige Frauen und Kinder eingesetzt. Dann sind die entstandenen Vogteirechnungen in das Schriftgut der Universität eingegangen und befinden sich ebenfalls in diesem Bestand. In diesem Zusammenhang stehen auch die allgemeinen Akten über Waisen- und Kuratelwesen. Darüber hinaus war die Universität in Erbschaftsangelegenheiten involviert, wenn Universitätsangehörige als Erben eingesetzt worden waren oder wenn das Testament in der Verwahrung der Universität war.

Inhalt:  Obrigkeitliche Verordnungen; Inventare; Teilzettel; Vogtrechnungen; Testamente; Versteigerungen der Erbschaftsmasse; Unterstützung der Angehörigen des Verstorbenen; Obduktionsberichte; Forderungen an die Erbschaft; Regelung der Begräbniskosten; Tilgung hinterlassener Schulden; Erbchaftsstreitigkeiten; Gutachten zur Erbberechtigung; vielfach gibt es Überschneidungen mit Bestand A0088.

Umfang: 2,5 m, 173 Einheiten

Findbuch A0089