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A0088 Testamente (1539-1809)

Die Universität diente als glaubwürdiger Verwahrort letztwilliger Verfügungen sowohl außenstehender Personen als auch der Professoren und sonstiger Akademischer Bürger. In diesen Fällen war die Universität an der Erbschaftsangelegenheit nicht direkt beteiligt. War die Universität jedoch selbst von testamentarischen Bestimmungen betroffen, beispielsweise dass sie zur (Teil-) Erbin bestimmt war, erhielt sie beglaubigte Abschriften als "Belegexemplare". Beim erbenlosen Tod eines Universitätsangehörigen war die Universität Nachlassverwalter und gegebenenfalls Erbe. Ein eventuell vorhandenes Testament musste folglich zur Eröffnung und zum Vollzug der darin festgelegten Bestimmungen beschafft werden und verblieb anschließend bei den Akten. Schließlich kann angenommen werden, dass Testamente an die Universität gelangten, wenn Professoren (meist der Juristischen Fakultät) oder Verwaltungsbeamte (Syndikus) als Zeugen bei der Testamentsaufstellung anwesend waren.

Inhalt: Testamente und Testamentabschriften; Testamentsentwürfe; Testamentsauszüge

Umfang: 0,2 m, 57 Einheiten

Findbuch A0088