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A0022 Universitätskanzlei (1561-1858)

Ein Syndikus der Universität wurde erstmals 1471 erwähnt. Seine Aufgabe war die Verwaltung der Universitätsgüter, vor allem die Kontrolle der Schaffner und ihrer Rechnungen, die er zusammenfasste und dem Senat später den Quaternarien vorzulegen hatte.

Anfangs  ausgeübte juristische Funktionen und die Protokollführung wurden zu Beginn des 16. Jahrhunderts zu einem eigenen Amt, dem Notariat, ausgestaltet, das seit 1509 nachweisbar ist.

Ab 1642 waren beide Ämter oft in einer Hand. Im 18. Jahrhundert ging die Wirtschaftsverwaltung nach einer längeren Übergangszeit, in der z.B. der Pedell die Naturalgefälle einzog und der Quästor die Hauptrechnung führte, auf den Oberschaffner, später Wirtschaftsadministrator, über. Syndicat und Notariat waren zusammengefasst, bis Heinrich Bonaventura Leiner 1807 die Bezeichnung Notar aufgab, um nicht der großherzoglich badischen Notariatsordnung zu unterliegen.

Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts war eine Universitätskanzlei entstanden. Zunächst bestand sie nur aus einem Sekretär des Notars und Syndikus, im Laufe der Zeit kamen weitere Schreibkräfte hinzu.

Liteartur:

KARL METZGER, Beamten- und Wirtschaftsorganisation der Universität Freiburg i.Br. Von den Anfängen bis 1806, Freiburg 1914.

Inhalt: Stellenakten und Personalangelegenheiten einzelner Syndici, Notare und Kanzlisten; Anleitungen zur Geschäftsführung; Zuständigkeit des Syndikus; Inventare; Formulare und Vordrucke.

Umfang: 0,3 m, 35 Einheiten

Findbuch A0022