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FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

Wer kann das Universitätsarchiv benutzen?

Als öffentliche Einrichtung ist eine Benutzung des Universitätsarchivs jedem Interessierten möglich. Das Archiv dient der Forschung, Lehre und dem Studium an der Universität, ihrer Selbstverwaltung und sonstiger wissenschaftlicher Arbeit. Die Benutzung erfolgt in der Regel vor Ort, in begrenztem Umfang auch in schriftlicher Form. Sie ist für Angehörige der Universität und für wissenschaftliche Forschung gebührenfrei und in der Benutzungsordnung geregelt. Im Falle einer kommerziellen Nutzung können Entgelte erhoben werden.

 

Welche Parkmöglichkeiten gibt es beim Archiv?

Kostenfreie Parkplätze sind in der Nähe des Archivs nicht eingerichtet. Nutzen Sie bei Anreise mit dem Pkw am besten die nahe gelegenen Parkhäuser. Die Wege zu diesen Parkhäusern sind stadtintern ausgeschildert.

 

Welche Unterlagen kann ich im Universitätsarchiv finden?

Dem Universitätsarchiv obliegt insbesondere die Verwahrung, Erhaltung und Erschließung aller Unterlagen, die es von den Organen, Fakultäten und Einrichtungen der Universität übernimmt und die bleibenden Wert haben. Diese Unterlagen bestehen, bezogen auf die Quellengattungen, aus Urkunden, Akten, Amts- und Geschäftsbüchern sowie aus Sammlungsgut (z. B. Fotos, Siegelabgüsse, Flugblätter usw.). Das älteste Material reicht ins 13./14. Jahrhundert zurück.

 

Kann mir das Archiv eine Studienzeitbescheinigung ausstellen?

Ja. Wir benötigen dazu Ihre schriftliche Anforderung mit eigenhändiger Unterschrift oder eine Vollmacht des Betreffenden. Bitte geben Sie ihre vollständigen Personalangaben ihres Namens (gegebenenfalls Geburtsnamen oder der Namen, unter dem Sie studiert haben), Vorname, Geburtstag und -ort sowie der Studienzeit einschließlich fünf Euro (als Schein) für die Rückantwort bei. Geben Sie bitte an, wohin die Bescheinigung geschickt werden soll.

 

Können die Bestände des Universitätsarchivs auch online eingesehen werden?

Die Einsichtnahme in originale Dokumente ist online nur teilweise möglich.

Wir führen über die Homepage des Universitätsarchivs online aber an die Beständeübersicht heran und präsentieren darüber hinaus Findbücher (Repertorien) zu den Beständen des Archivs. Wir arbeiten daran, die Reihe dieser Online-Findbücher stetig zu vervollständigen. Damit soll schon vor einem Archivbesuch die Möglichkeit zur eigenen Recherche eröffnet werden. Eingehende Bestellungen zur Vorlage im Lesesaal an einem bestimmten Tag bedürfen lediglich der genauen Angabe der im Findbuch vermerkten Archivsignatur(en).

 

Muss ich mich vor meinem Archivbesuch anmelden?

Ja,da alle Bestände ausgelagert sind und ausserdem eine Reservierungspflicht besteht-in der Regel ist die Benutzung etwa eine Woche nach Aktenbestellung möglich.

 

Wie kann ich mich auf einen Archivbesuch vorbereiten?

Je präziser Sie Ihre Fragen stellen, um so größer ist die Chance, dass wir Ihnen eine umfassende Beratung anbieten bzw. die für Ihr Forschungsgebiet relevanten Dokumente für Sie bereitstellen können. Hilfreich ist es, wenn Sie vor Ihrem Besuch viele Informationen zu Ihrem Forschungsthema sammeln. Die Kenntnis der wichtigsten greifbaren Literatur in den Bibliotheken zu Ihrem Thema wird Ihre Arbeit im Universitätsarchiv in jedem Fall erleichtern.

 

Werden Benutzungsgebühren erhoben?

Der Besuch und die wissenschaftliche Nutzung des Universitätsarchivs ist im Grundsatz kostenfrei. Hierbei sind die Beratung und die Einsichtnahme in die Findmittel eingeschlossen.

Gebühren erhebt das Archiv auf der Basis einer Gebührenordnung für besonders zeitaufwändige Recherchen und für Reproduktionen (Kopien, Scans etc.). Die Gebührenordnung des Landesarchivs Baden-Württemberg gilt auch für das Universitätsarchiv. Detaillierte Angaben enthält die Gebührenordnung.

 

Kann ich von Archivalien Reproduktionen erhalten?

Auf Wunsch fertigt das Archivpersonal Reproduktionen der Archivalien an, sofern der Erhaltungszustand der Dokumente es erlaubt, keine archivgesetzlichen, urheber- oder datenschutzrechtliche Gründe entgegenstehen. Bestellungen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten des Archivs angefertigt. Aufnahmen mit dem eigenen Apparat bedürfen der besonderen Vereinbarung.

Kopier- und Fotoaufträge erfolgen nur gegen schriftlichen Auftrag und Kostenübernahme durch den Auftraggeber.

Detaillierte Angaben enthält die Gebührenordnung.