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A0034 Besoldungen (1562-1891)

Die Gehälter der Professoren setzten sich anfangs zusammen aus Geld- und Naturalienlieferungen, aus Steuervergünstigungen und kostenlosem Wohnrecht in den Kollegien und Bursen bzw. Dienstwohnungen der Universität. Hinzu kamen außerordentliche Honorare für Ehrenämter. Die Gelder zur Besoldung der Lehrer und Bediensteten wurden bis 1820 allein aus Mitteln der Universität bestritten. Mit dem Übergang der Universität an Baden wurden die Professoren zu Staatsbeamten. Damit galten für sie hinsichtlich Besoldung und Pensionen die allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. 1864 wurden die Naturalienkompetenzen in eine Geldbesoldung umgewandelt. "Wohnungsgelder" finden sich in den Gehaltsabrechnungen noch bis in die 60er Jahre dieses Jahrhunderts. Dann wurden sie durch die Ortszuschläge ersetzt. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Professoren direkt an den Einnahmen aus Vorlesungsgebühren beteiligt, die sie zusätzlich zur Besoldung erhielten.

Literatur:

ERNST PFISTER, Die finanziellen Verhältnisse der Universität Freiburg von der Zeit ihrer Gründung bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Freiburg 1889.

Inhalt: Besoldungslisten; Gehaltsabrechnungen von Professoren und Bediensteten; ausstehende Besoldungen; Abschlagszahlungen; Eingaben um Besoldungserhöhung; Arrha-Gelder; allgemeine Besoldungsangelegenheiten; Verwendung der Gelder aufgelöster Klöster; Umwandlung der Naturalien- in Geldbesoldung; Dienstanweisungen an das Kassenpersonal; Gratifikationen; Pensionen; Nebeneinnahmen;Lehrstuhlbesetzungen; Besteuerung; Quittungen; Einzelfallakten

Umfang: 2 m, 171 Einheiten 

Findbuch A0034