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A0021 Rektorat, Dekanate, Prorektor (1570-1593)

Seit Gründung der Universität stand an ihrer Spitze ein gewählter Rektor. Der "Senatus academicus", bestehend aus zwei "Consiliarii" und zwei weiteren Assessores, wählte den Rektor.

Mit den theresianischen Reformen 1768 ging die Wahl des Rektors auf das "Consistorium plenum", d.h. alle Ordinarien, über und war von der landesherrlichen Bestätigung abhängig. Möglichst alle Fakultäten sollten zumindest seit dem 18.Jahrhundert abwechselnd den Rektor stellen.

Gelegentlich wurde ein Adliger zum Rektor gewählt ("Rector extraneus") und aus den Ordinarien ein Prorektor zur Geschäftsführung bestellt. Dadurch wollte die Universität ihr Prestige steigern und angesehene Gewährsleute für ihre Interessen finden. Ab 1796 war der österreichische Großherzog Karl "Rektor perpetuus", und nach dem Übergang der Universität an Baden waren die badischen Großherzöge qua Verfassung jeweils Rektor. Der amtierende Ordinarius vor Ort führte bis 1918 den Titel eines Prorektors. 

Die Konsistorialverfassung blieb nach 1806 unter Modifikationen bestehen. 1832 wurde die Universitätsverfassung durch die badische Regierung umgestaltet, das Konsistorium durch ein Plenum der Ordinarien und einen Senat aus Prorektor, Exrektor und vier Fakultätsvertretern ersetzt.

Mit der Umgestaltung wurde die Einflussnahme der Regierung auf Kosten der akademischen Selbstverwaltung gestärkt, wie beispielsweise auch an der zwingenden Wahlbestätigung des Prorektors durch die Regierung abzulesen ist. Erst seit 1889 besaß die Universität wieder die freie und geheime Wahl des Prorektors.

Der Dekan leitete die Geschäfte der Fakultät; er wurde von der Fakultät gewählt, verlieh u.a. akademische Grade und führte die Fakultätsmatrikel. Mit den theresianischen Reformen wurde die Wahl der landesherrlichen Bestätigung unterworfen und in eine turnusmäßige Besetzung (nach Senium/ Anciennität) umgewandelt, nach 1774 war die Wahl meldepflichtig.

Ebenfalls durch die theresianischen Reformen wurde den Dekanen zeitweise ein Direktor als staatlicher Beamter vorgesetzt, was jedoch nach dem Tod Josephs II. 1790 wieder entfiel. Nach dem Übergang an Baden führte das dienstälteste Mitglied der Fakultät den Titel Dekan.

Literatur:

HANS GERBER, Der Wandel der Rechtsgestalt der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau seit dem Ende der vorderösterreichischen Zeit, 2 Bände, Freiburg 1957.

HERMANN MAYER, Die Universität Freiburg in Baden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, 3 Teile, Bonn 1892-1894.

DIETER MERTENS und DIETER SPECK, Das Rektorenamt in der Geschichte der Freiburger Universität. In: Rektoramt und Rektoren an der Albert-Ludwigs-Universität (1460-1906), Freiburger Universitätsblätter 137 (1997), insbes. S.7-32.

KARL METZGER, Beamten- und Wirtschaftsorganisation der Universität Freiburg i.Br. Von den Anfängen bis 1806, Freiburg 1914.

DIETER SPECK, Zwischen Kollegialität und Monokratie. Das historische Amt des Dekans. In: Forschung und Lehre 9 (1996), S.468-470.

Inhalt: Rektoratssitzungen; Aufgaben des Rektors; personelle Voraussetzungen zum Rektorat; Amtsjournale des Rektors; Korrespondenzen mit Regierungsbehörden über Wahlen und Stellenbesetzungen; Besetzung des Senats.

Umfang: 0,5 m, 75 Einheiten

Findbuch A0021