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A0015 Studienkonsess (1792-1806)

Der Studienkonsess wurde 1792 als übergeordnete Instanz der Lehrerversammlungen der Fakultäten eingerichtet und bestand aus jeweils einem Vertreter der Fakultäten. Waren Schulangelegenheiten betroffen, wurden auch die Vertreter der Gymnasien und Normalschulen hinzugezogen. Später war auch der Bibliotheksdirektor Mitglied. Der Studienkonsess unterstand dem Studienreferat der vorderösterreichischen Regierung und hatte Vorschlagsrecht bei Lehrstuhlbesetzungen, war beteiligt bei der Bücherbeschaffung, bei der Verteilung der Stipendien, beim Kolleggelderlass und nahm Aufgaben zur Sittenaufsicht wahr. Gegenüber der Direktorialverfassung war der Konsess wieder ein Zugeständnis zur Mitsprachemöglichkeit der Universität. Nach dem Übergang an Baden blieb er formal bestehen, verlor aber durch den Vorsitz des staatlichen Kurators an Bedeutung.

Literatur:

HANS GERBER, Der Wandel der Rechtsgestalt der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau seit dem Ende der vorderösterreichischen Zeit, 2 Bände, Freiburg 1957.

Inhalt: Protokollbände des Studienkonsesses

Umfang: 0,2 m, 3 Einheiten

Findbuch A0015