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A0095 Syndikatsrechnungen I (1491-1682)

Das Amt des Syndikus ist seit 1470 belegt und wurde zunächst von der Stadt Freiburg besetzt. Sein Funktionsbereich erstreckte sich auf Güter, Kirchenlehen, Zehnt, Einkünfte und Universitätsgefälle, teilweise auch auf Strafgelder. Im 16.Jahrhundert differenziert sich die Funktion des Notars für die juristischen Belange im Gegensatz zum Syndikus aus. Der Syndikus legte die Rechnungen dem Senat vor. Nach Einführung des Quästors hatte der Syndikus diesem Rechnung zu legen und war hauptsächlich für die Zehnteinkünfte verantwortlich. War anfangs das Syndikat ein Amt eines Ordinarius, wandelte es sich am Ende des 16. Jahrhunderts zu einem subalternen Amt.

Literatur:

ERNST PFISTER, Die finanziellen Verhältnisse der Universität Freiburg von der Zeit ihrer Gründung bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Freiburg 1889.

Inhalt: Rechnungsbücher aller Einnahmen aus Zehnt und Fruchtverkäufen und Ausgaben für Spesen,Gehälter für Professoren und Pfarrvikare, Steuern, Dreschlohn etc., Abgaben von Pfarreien und Höfen. Jahrgangsweise mit Lücken, mit wechselnden Stichtagen, ferner Liber Debitorum (1417-1526) und Bursarius (1517-1520), Rechnungsbeilagen.

Ortsbetreffe: Aßmannshardt, Betzingen, Burkheim, Ehingen, Ensisheim, Essendorf, Holzhausen, Jechtingen, Mettenberg, Neuburg, Reute, Rottenburg, Villingen, Warthausen.

Umfang: 0,6 m, 126 Einheiten

Findbuch A0095