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A0060 Universitätsamt (1810-1878)

Das Universitätsamt wurde nach dem Übergang an Baden mit Einführung der Akademischen Gesetze eingerichtet. 1819-1821 lagen seine Aufgaben beim Rektor, sonst war es ein eigenes Amt. Ungeklärt ist, ob es sich um eine akademische oder eine staatliche, in den akademischen Bereich hineinverlegte Dienststelle handelte. In erster Instanz war das Universitätsamt zuständig für alle bürgerlichen Rechts-angelegenheiten der Studenten, die zweite Instanz war dem Hofgericht vorbehalten.
In Strafsachen konkurrierte Universitätsamt mit dem Amtmann des Amtsbezirks, das Urteil fällte das für den Amtsbezirk zuständige Hofgericht. In Disziplinarsachen war das Universitätsamt zuständig.

Literatur:

HEINRICH MAACK, Grundlagen des studentischen Disziplinarrechts (Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 10), Freiburg 1956.

EKKEHART MEROTH, Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit der Universität Freiburg im 19. und 20. Jahrhundert, Pfaffenweiler 1990.

Inhalt: Verwaltung des Universitätsamts; Dienstinstruktion; Stellenbesetzung; Protokolle; Geschäftsführung; Sportelrechnungen; Aktuar; Universitätsamt Heidelberg; Vorladungen; Weisungen an die Pedelle; Kanzleiaufwand; Büroaversum; Uniformierung der Zivilstaatsdiener; Schreibhilfe.

Umfang: 0,3 m, 39 Einheiten

Findbuch A0060