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A0013 Verhörprotokolle (1524-1610)

Unklar ist, wer die Verhöre durchgeführt hat, doch dürften sie in engem Zusammenhang mit dem Universitätsgericht / Konsistorium stehen. Das Konsistorium ist aus dem Universitätsrektor und vier Assessores oder Consiliares, die aus jeder der vier Fakultäten stammten, gebildet und entspricht personell dem Senat. Es fungierte unter Vorsitz des Rektors als Universitätsgericht und nahm die polizeilichen und judicativen Interessen der Universität wahr.

Literatur:

HEINRICH MAACK, Grundlagen des studentischen Disziplinarrechts (Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 10), Freiburg 1956.

EKKEHART MEROTH, Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit der Universität Freiburg im 19. und 20. Jahrhundert, Pfaffenweiler 1990.

Inhalt: Verhörprotokollbände des Notars mit der Benennung „Libri Inquisitionum“. Der erste Teil ist einem „liber epistolarum et conceptum“ angebunden und befindet sich in A 12. Die Bände enthalten vor allem Protokolle der Verhöre von straffällig gewordenen Universitätsangehörigen, insbesondere Studenten, bzw. der Zeugen von Straftaten vor dem akademischen Disziplinargericht.

Umfang: 0,2 m, 2 Einheiten

Findbuch A0013