B0072 Gemeinsamer Ausschuss der Philosophischen Fakultäten (1910-1989)
Im Jahr 1968 verabschiedete der baden-württembergische Landtag ein neues Hochschulgesetz, nach dem die Hochschulen binnen eines Jahres eine neue Grundordnung beschließen sollten. Bei dieser Umstrukturierung wurde u.a. die Philosophische Fakultät in vier Einzelfakultäten aufgeteilt. Der Gemeinsame Ausschuß ist als Koordinationsorgan zuständig für alle gemeinsame Aufgabenbereiche der Philosophischen Fakultäten wie Berufungen, Prüfungen, Stellenzuweisungen und Verteilung der Haushaltsmittel. Er setzt sich aus 12 Lehrstuhlinhabern, sechs Dozenten und sechs Studenten zusammen, wobei die Dekane der vier Philosophischen Fakultäten immer vertreten sind.
Inhalt: Sitzungsprotokolle; Verwaltung; Prüfungsangelegenheiten; Prüfungsordnungen; Habilitationsordnung; Beziehungen zu anderen Universitäten; Assistenten; Tagungen (Westdeutsche Rektorenkonferenz, Fakultätentage); Gastvorträge; Lehrstuhlvertretungen; Studentische Organisationen (AStA, Studentenrat); Studentenwerk; Wahlen zu den Gremien der Universität (Fakultätskonferenz, Rektor, Dekan); Antrittsvorlesungen; Seminare und Institute; Streiks und Störungen.
Umfang: 9 m, 186 Einheiten