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B0071 Philosophische Fakultät I (1954-1994)

Im Jahr 1968 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg ein neues Hochschulgesetz, nach dem die Universitäten binnen eines Jahres eine neue Grundordnung beschließen sollten. Die heute bestehende Aufteilung der Philosophischen Fakultät in vier einzelne Philosophische Fakultäten wurde 1970 beschlossen. Zur Philosophischen Fakultät I zählen das Philosophische Seminar, das Archäologische Seminar, das Kunstgeschichtliche Seminar, das Musikwissenschaftliche Seminar, das Sportwissenschaftliche Seminar, das Psychologische Seminar und das Erziehungswissenschaftliche Seminar.

Inhalt: Hochschulgesetze; Struktur und Gliederung der Universität und der Fakultät; Studienreform; Wahlen zu den Gremien der Universität (u.a. Fakultätsrat, Dekansrunde, Senat); Fakultätsprotokolle; Haushalt; Verwaltung; Raumfragen; Veranstaltungen; Kondolenzen; Ehrungen; Fakultätentage; Forschungsberichte und Gutachten; Exkursionen; Tutorenprogramme; einzelne Seminare, Institute und Lehrstühle; Lehraufträge; Personalstruktur; allgemeine Personalangelegenheiten (u.a. Nebentätigkeit; Forschungssemester; Arbeitsbefreiung); Assistenten und wissenschaftliche Hilfskräfte; Personalangelegenheiten, Einzelfälle; Studienförderung; Studium, Allgemeines; Bescheinigungen; Lehramtsstudiengang und Lehrerfortbildung; Zulassungen und Kapazitäten; Prüfungs- und Promotionsangelegenheiten; Habilitationen, Einzelfälle.

Umfang: 4,6 m,  251 Einheiten

Findbuch B0071