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B0072 Gemeinsamer Ausschuss der Philosophischen Fakultäten (1910-1989)

Im Jahr 1968 ver­abschiedete der baden-württembergische Landtag ein neues Hochschulge­setz, nach dem die Hochschulen binnen eines Jahres eine neue Grundord­nung beschlie­ßen sollten. Bei dieser Umstrukturierung wurde u.a. die Philosophische Fakultät in vier Einzelfakultäten aufgeteilt. Der Gemeinsame Ausschuß ist als Koordinationsorgan zuständig für alle gemein­same Aufgabenbe­reiche der Philoso­phischen Fakultä­ten wie Berufungen, Prüfungen, Stellen­zuwei­sungen und Ver­teilung der Haus­haltsmittel. Er setzt sich aus 12 Lehr­stuhlinha­bern, sechs Dozen­ten und sechs Studenten­ zusammen, wobei die Dekane der vier Philosophi­schen Fakultäten immer vertreten sind.

Inhalt: Sitzungsprotokolle; Verwaltung; Prüfungsangelegen­heiten; Prüfungs­ordnungen; Habilitationsordnung; Beziehungen zu anderen Universitäten; Assisten­ten; Tagungen (Westdeutsche Rektoren­konferenz, Fakultätentage); Gastvorträge; Lehrstuhl­vertretungen; Studentische Organisationen (AStA, Studenten­rat); Studentenwerk; Wahlen zu den Gremien der Universität (Fakultätskonferenz, Rektor, Dekan); Antrittsvor­lesungen; Seminare und Institute; Streiks und Störungen.

Umfang: 9 m, 186 Einheiten