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B0097 Philosophische Fakultät IV (1951-1987)

Im Jahr 1968 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg ein neues Hochschulgesetz, nach dem die Universitäten binnen eines Jahres eine neue Grundordnung beschließen sollten. Die heute bestehende Aufteilung der Philosophischen Fakultät in vier einzelne Philosophische Fakultäten wurde 1970 beschlossen. Zur Philosophischen Fakultät IV zählen das Institut für Ur- und Frühgeschichte, Seminar für Alte Geschichte, Historisches Seminar, Seminar für wissenschaftliche Politik und Institut für Soziologie.

Inhalt: Hochschulpolitik; Lehraufträge; chronologische Dekanatsakten; Fakultätsprotokolle; Wahlen zur Fakultätskonferenz, zum Senat; Verwaltung; Personalangelegenheiten; Exkursionen; Ausländische Studenten; Studienreform; Studienpläne; Prüfungsordnung; einzelne Institute und Seminare; Studienförderung (Deutsche Forschungsgemeinschaft).

Umfang: 10,6 m, 645 Einheiten

Findbuch B0097